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Lektion 3:


Spielerwechsel - Aufgaben des Zeitnehmers

 

Wenn eine Mannschaft einen Spielerwechsel durchführen möchte, gelten folgende Grundsätze:

 

1. Der/die Spieler melden sich beim Kampfgericht - gilt auch während einer Auszeit oder Viertelpause (nicht der Trainer).

 

2. Eine Wechselmöglichkeit besteht immer, wenn der Schiedsrichter gepfiffen hat - solange der Ball zu einem Frei- oder Einwurf noch nicht übergeben wurde.

 

3. Eine Wechselmöglichkeit besteht zudem, wenn die andere Mannschaft wechselt.

 

4. Eine Wechselmöglichkeit beseht außerdem, wenn in den letzten beiden Spielminuten der letzten Spielperiode oder einer jeden Verlängerung die Spieluhr steht und die Wechsel beantragene Mannschaft einen Korb kassierte (nicht selber gemacht hat).

 

5. Eine Wechselmöglichkeit gibt es für beide Mannschaften auch, nach einem letzten erfolgreichen Freiwurf, auch wenn danach noch weitere Freiwürfe oder ein Einwurf erfolgt.

 

6. Das Wechselsignal wird immer nach der Anzeige des Schiedsrichters und vor einer Ballübergabe gegeben und bei Situation 5. sobald der Ball in den Korb gegangen ist.

 

Der Zeitnehmer gibt im entsprechenden Moment das Signal zum Wechseln und kann unterstützend rufen "Wechsel BLAU" oder dergleichen. Zudem - wie in Lektion 1 aufgeführt - muss er alles unternehmen, sofern sein Signal nicht gehört wird.

 

Alles verstanden?
Jetzt nur noch folgende Frage beantworten und deine Lektion abschließen. Bei richtiger Antwort geht es zur nächsten Lektion.

 

B4 dribbelt den Ball, als der Schiedsrichter das Spiel unterbricht, weil B4 den Schuh auf hat. Dies ist eine Wechselmöglichkeit für die Mannschaften A und B. Richtig?
 
 

 

 

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